Anfrage für eine Gasttrauung

    Angaben zu Eheparter:in 1:








    Angaben zu Eheparter:in 2:









    Unsere Kirche steht ausschließlich für kirchliche Trauungen zur Verfügung. Bei Mitgliedern einer freien Gemeinde muss dieses Mitglied der ACK sein.
    Die Nutzung der Kirche ist kostenfrei. Allerdings bitten wir Sie als Paar, mit der Kollekte der Trauung unsere SuppenKirche zu unterstützen. Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.
    Die Kosten für Küster:in sowie für die Kirchenmusik betragen jeweils 50€. Dies beinhaltet eine normale Orgelbegleitung. Bei Mehraufwand für den/die Kantor:in (z.B. Begleitung einer Solistin oder besondere Liedwünsche) muss das Honorar mit dem/der Kantor:in individuell bestimmt werden. Gerne können Sie andere Musiker beauftragen, für die Nutzung der Orgel ist eine entsprechende Befähigung notwendig. Ein Klavier steht zu Verfügung.
    Wenn Ihre Heimatpfarrer:in Sie an diesem Tag nach Euskirchen begleiten möchte, ist dies selbstverständlich möglich. Übernimmt ein Pfarrer unserer Gemeinde die Trauung, müssen Sie ein Dimissoriale Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde vorlegen. Sie erhalten es kostenlos bei Ihrem zuständigen Pfarramt.
    Insgesamt steht Ihnen die Kirche für einen Zeitraum von zwei Stunden für Ihre Trauung inklusive der Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.


    Alle mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Skip to content